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MooBie
Anmeldungsdatum: 09.03.2005 Beiträge: 2019
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Verfasst am: 22.06.2007, 08:50 Titel: E-Mail Absender |
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Hallo
Hat jemand eine Ahnung wie man im Outlook permanent den Absender abspeichert ( bei geschäftlichen E- Mails)
Man hört es seien Abmahnanwälte darauf spezialisiert E-Mails ohne den eigenen Absender heraus zufiltern und Abmahnungen zu verschiken
Vielleicht kann jemand helfen Danke _________________ Die härteste Droge der Welt ist ein Bahnübergang
Ein Zug und du bist weg ! |
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carpe
Anmeldungsdatum: 09.03.2005 Beiträge: 1466 Wohnort: Südpfalz
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Verfasst am: 22.06.2007, 09:21 Titel: |
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bei Firefox erstellst Du eine Signatur in Form einer kleinen Textdatei im Texteditor.
Diese musst du in den Grundeinstellungen des Mailprogrammes dann entsprechend zuordnen und somit wird der Inhalt der Textdatei automatisch im Formular unten angezeigt.
_________________ Olé Rot-Weiss, so laaft die g'schicht. |
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carpe
Anmeldungsdatum: 09.03.2005 Beiträge: 1466 Wohnort: Südpfalz
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Verfasst am: 22.06.2007, 09:23 Titel: |
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In Outlook express gibts in den Optionen den Reiter signatur irgendwo.
Wird in Outlook ähnlich sein.
Habs gefunden: Extras - Optionen - e mail Format - unten signatur.
Da erstellste Deine Signatur welche dann immer angehängt wird. _________________ Olé Rot-Weiss, so laaft die g'schicht. |
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GF Haus
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 10
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Verfasst am: 22.06.2007, 09:31 Titel: |
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Unter Extras-Optionen-EMail Format kannst du eine Signatur mit
deinem Absender erstellen. Diese Signatur wird dann automatisch
an deine Mails angehängt. |
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MooBie
Anmeldungsdatum: 09.03.2005 Beiträge: 2019
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Verfasst am: 22.06.2007, 09:42 Titel: |
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Hallo
Danke es hat geklappt super Sache .
Das war nun in ein paar Minuten erstellt ,denn so eine Abmahnung kann bis zu 500 Euro kosten habe ich gehöhrt.
_________________ Die härteste Droge der Welt ist ein Bahnübergang
Ein Zug und du bist weg ! |
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Mausschieber
Anmeldungsdatum: 13.04.2006 Beiträge: 201
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Verfasst am: 22.06.2007, 10:26 Titel: Re: E-Mail Absender |
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MooBie hat folgendes geschrieben:: | ....Man hört es seien Abmahnanwälte darauf spezialisiert E-Mails ohne den eigenen Absender heraus zufiltern und Abmahnungen zu verschiken.... | Das halte ich für ein Gerücht.
Kein "Abmahnanwalt" kann meine Emails lesen, es sei denn, ich schicke ihm eine. Es gibt auch kein Gesetz, das mir vorschreibt, wie ich meine Emails signieren muss. Das mache ich immer nach eigenem Ermessen.
Man muss nicht jeden Quatsch glauben, der im Internet verbreitet wird _________________ Gruß vom Mausschieber |
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carpe
Anmeldungsdatum: 09.03.2005 Beiträge: 1466 Wohnort: Südpfalz
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Verfasst am: 22.06.2007, 10:34 Titel: |
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Dann gib bei google mal emails und Pflichtangaben ein.
Ps: welche code verwendest du für den link im Hintergrund? _________________ Olé Rot-Weiss, so laaft die g'schicht. |
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BG-Gegner
Anmeldungsdatum: 08.02.2007 Beiträge: 313 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 22.06.2007, 11:44 Titel: |
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Ich muß Carpe hier leider auch zustimmen.
Die Angaben am Ende einer Mail (Geschäftsführer, UstID-Nr. und der ganze Quatsch) sind seit einigen Monaten Pflichtangaben so hat der Gesetzgeber entschieden.
Gute Steuerbüros aber auch Handwerkskammern etc. haben darauf auch schon in etlichen Infos explizit drauf hingewiesen.
Noch fataler ist übrigens ein fehlendes Impressum auf einer INet-Seite. Da kannst du förmlich drauf warten bis du Post von einem Abmahner bekommst .... ein Hoch auf deutsche Gründlichkeit !!!
Gruß BG-Gegner _________________ ... ich hab zwar keine Ahnung, aber davon ne ganze Menge!! |
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Highlander
Anmeldungsdatum: 04.03.2005 Beiträge: 6004 Wohnort: Mücke
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Verfasst am: 22.06.2007, 12:09 Titel: |
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So wie ich das hier lese, gilt das aber nicht für jeden _________________ Gruß vom Forumator
Ihr seid doch nur neidisch, weil die Stimmen in meinem Kopf nur zu mir sprechen |
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BG-Gegner
Anmeldungsdatum: 08.02.2007 Beiträge: 313 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 22.06.2007, 12:56 Titel: |
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Zitat: | Wer muss neue Pflichtangaben in E-Mails aufnehmen?
Die neue Regelung betrifft alle deutschen Kaufleute und deren Angestellte, vom Einzelkaufmann über Personengesellschaften bis zu Kapitalgesellschaften unabhängig von der Größe. Ebenfalls erfasst werden Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften. Bis jetzt noch nicht angesprochen sind Privatpersonen und Freiberufler, die auch zukünftig kurze E-Mails schreiben dürfen.
Welche E-Mails sind betroffen?
Die Neuregelung betrifft alle geschäftlichen E-Mails des Kaufmanns oder Unternehmens. Die neuen Pflichtangaben gelten also nicht nur für E-Mails mit offensichtlicher rechtlicher Bedeutung wie etwa Angebote, Bestellungen oder Kündigungen. Die gesetzliche Ausnahme für E-Mails in einer laufenden Geschäftsverbindung mit Mitteilungen für die üblicherweise Vordrucke verwendet werden, dürfte praktisch fast nie vorliegen. Betroffen sind im Zweifel also alle an externe Empfänger versendeten E-Mails. |
... damit sind WIR aber zumindest ALLE betroffen. Für privaten email-Verkehr gelten die Regelungen natürlich nicht ....
Gruß BG-Gegner _________________ ... ich hab zwar keine Ahnung, aber davon ne ganze Menge!! |
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Mausschieber
Anmeldungsdatum: 13.04.2006 Beiträge: 201
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Verfasst am: 22.06.2007, 13:13 Titel: |
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Ich schreibe ab sofort wieder per Schneckenpost _________________ Gruß vom Mausschieber |
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MooBie
Anmeldungsdatum: 09.03.2005 Beiträge: 2019
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Verfasst am: 22.06.2007, 17:45 Titel: |
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Hallo
Ich wollte keine Gerüchte in die Welt setzen nur ich habe davon gehört und dann ist so ein Forum für mich eine gute Plattform da wir ja alle in einem Boot sitzen , und jeder von uns Usern freut sich wenn er eine Antwort zu seinem Problem bekommt . _________________ Die härteste Droge der Welt ist ein Bahnübergang
Ein Zug und du bist weg ! |
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wurstbrot
Anmeldungsdatum: 10.01.2006 Beiträge: 1542 Wohnort: Black Forest
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Verfasst am: 23.06.2007, 14:54 Titel: |
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Seit wann ist ein Einzelunternehmer denn ein Kaufmann?
Ich hab zwar bei Teil3 oftmals nicht so ganz alles kapiert, aber ich meine Kaufleute sind nur die, die im Handelsregister stehen... Einzelunternehmer gehören da normalerweise nicht dazu. _________________ mfg |
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carpe
Anmeldungsdatum: 09.03.2005 Beiträge: 1466 Wohnort: Südpfalz
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Verfasst am: 23.06.2007, 15:15 Titel: |
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@ wurstschnitte:
leider sind von der regelungen auch einzelunternehmen betroffen. Geregelt wird hier nämlich der geschäftliche schriftverkehr. und den führst du auch als einzelunternehmer.
nur was du reinschreiben musst ist dann von der geschäftsform abhängig. _________________ Olé Rot-Weiss, so laaft die g'schicht. |
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wurstbrot
Anmeldungsdatum: 10.01.2006 Beiträge: 1542 Wohnort: Black Forest
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Verfasst am: 23.06.2007, 15:46 Titel: |
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Naja, mag sein....
Deswegen lass ich mir trotzdem nicht vorschreiben, womit ich meine email unterschreibe... In was für einer Welt leben wir eigentlich? _________________ mfg |
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