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Sicherheitseinbehalt - skonto

 
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carpe



Anmeldungsdatum: 09.03.2005
Beiträge: 1466
Wohnort: Südpfalz

BeitragVerfasst am: 15.11.2006, 21:38    Titel: Sicherheitseinbehalt - skonto Antworten mit Zitat

Hallo Kollegen,

wie handhabt Ihr das im allgemeinen:

Sicherheitseinbehalt von Netto abgezogen, dann MWST und daraus skonto?
(10000 netto -500 (5% SE)=9500 +16%=11020 Daraus 2 % SK = 220,40

Oder Sichheitseinbehalt aus Brutto berechnet und abgezogen und Skonto vom Restbetrag?
10000 + 16%= 11600 - 5% SE (580) = 11020 Daraus 2% siehe oben

Oder etwa, wie selbst gerade am ausfechten, sicherheitseinbehalt von Brutto und skonto ebenfalls von brutto errechnet *grübel*
10000 + 16%= 11600 - 5% =11020 Aber 2% ebenso aus 11600 berechnet = 232 Skonto

_________________
Olé Rot-Weiss, so laaft die g'schicht.
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Mausschieber



Anmeldungsdatum: 13.04.2006
Beiträge: 201

BeitragVerfasst am: 15.11.2006, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Skonto gibt's nur auf den (Teil-)Betrag, der innerhalb der Frist gezahlt wird!
_________________
Gruß vom Mausschieber
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Moin_erstmal



Anmeldungsdatum: 17.12.2005
Beiträge: 2108

BeitragVerfasst am: 15.11.2006, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

@ carpe
Also ich mir sagen lassen: Skonti wird von dem Netto Betrag gerechnet.

Auf jeden Fall ist das bei meinen Eigangsrechnungen auch so.


Zuletzt bearbeitet von Moin_erstmal am 15.11.2006, 23:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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manni



Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 360
Wohnort: Grünberg

BeitragVerfasst am: 15.11.2006, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

hallo carpe,

Sicherheitseinbehalt auszahlen lassen gegen Bürgschaft, dann kann man
über Skonto reden, ansonsten kein Skonto.

_________________
Grüße aus Grünberg

Manni
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Meister_Hans



Anmeldungsdatum: 10.06.2006
Beiträge: 271
Wohnort: in Middlfranggn

BeitragVerfasst am: 19.11.2006, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

hat jemand eine Ahnung, wie es mit der Prüfungsfrist aussieht?

Ich habe einen Bauherrn, der wartet erst mal die Ihm nach VOB zugestandenen 18 Tage Prüfungsfrist ab und zahlt dann innerhalb der 8 oder 10 Tage Skontierungsfrist unter Abzug von Skonto. Nach VOB/B sind jedoch alle Zahlungen aufs äußerste zu beschleunigen.

Meiner Auffassung nach ist das jedoch nicht in Ordnung, denn Skonto gibts normal nur innerhalb der Skontierfrist ab Rechnungsdatum und nicht nach einer dreiwöchigen Prüfungsfrist. Der Bauherr sollte seinen Architekten darum anhalten die Rechnungen schnellstmöglich zu prüfen und dann noch innerhalb der Frist zahlen.

Welche Erfahrungen habt Ihr hier?

_________________
Grüße aus Middlfranggn

Hans


SEMA ... Besser könnte ich es auch nicht machen!
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manni



Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 360
Wohnort: Grünberg

BeitragVerfasst am: 19.11.2006, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

@carpe,


das mit dem Skonto netto/brutto ist egal. Wenn Du skonto vom netto rechnest, kommt MwSt. drauf. Wenn Du brutto rechnest ist diese drin.

Beispiel:
Rechnung : 100,- + 16% =116,-€
Skonto netto: 100,- Pfeil 2% + 16% = 2,32€
Skonto brutto: 116,- Pfeil 2% -> 2,32 €

Sollte das bei Deinen Eingangsrechungen anders sein, bekommst Du irgend etwas aus dem Betrag gerechnet ( Fracht, Maut o.ä)

_________________
Grüße aus Grünberg

Manni
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Mausschieber



Anmeldungsdatum: 13.04.2006
Beiträge: 201

BeitragVerfasst am: 19.11.2006, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

@Meister_Hans

Das ist eine reine Definitionssache. Wenn man unter die Rechnung schreibt: "Zahlbar innerhalb 14 Tagen abzüglich 2% Skonto", dann ist das ein dehnbarer Begriff. Besser ist es, ein festes Datum zu nennen. Aus Kulanz akzeptiere ich auch Skontoabzüge 2-3 Tage nach dem Stichtag, weil ich davon ausgehe, dass die Überweisung fristgerecht abgeschickt wurde.

Wenn der Architekt nicht so schnell prüfen kann, könnte sich der Bauherr einen Skonto-Anteil mit einer 90%-Abschlagzahlung sichern. In diese Vereinbarung kann man eine Klausel einfügen, dass der Skontoabzug nur unter der Voraussetzung bestehen bleibt, wenn die geprüfte Restzahlung auch innerhalb einer festgesetzten Frist (evtl. 30 Tage) eingeht.

_________________
Gruß vom Mausschieber
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manni



Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 360
Wohnort: Grünberg

BeitragVerfasst am: 19.11.2006, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

das mit der Abschlagszahlung vor Rechnungsprüfung ist eine gute Idee.
Das muß nur bei dem Angebot besprochen und auf der Rechnung dokumentiert sein, sonst will der Bauherr von der mündlichen Absprache nichts mehr wissen.
Den Skontozeitraum ud die Höhe des Abzuges sind bei mir fest definiert:

Pfeil Zahlbar innerhalb 8 Tagen ( Datumsangabe ) abzügl. 2 % Skonto ( Skontobetrag ) = Zahlbetrag, ansonsten innerhalb 14 Tagen ohne Abzug
( Rechnungsbetrag ) auf unten aufgeführtes Konto Ausrufezeichen
Weiterhin habe ich den Zusatz für den Verzug aufgeführt:
Pfeil Verzug tritt nach der gesetzlichen Regelung ein, wenn innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der der Rechnung keine Zahlung erfolgt Ausrufezeichen

_________________
Grüße aus Grünberg

Manni
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Meister_Hans



Anmeldungsdatum: 10.06.2006
Beiträge: 271
Wohnort: in Middlfranggn

BeitragVerfasst am: 19.11.2006, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das wäre eine Idee.

Aber das tollste was mir mal passiert ist war:

Der Architekt ließ sich mit der Prüfung der Abschlagszahlung 4 Wochen Zeit. Nach Ablauf der 18 Tage, Aufforderung und Verweis auf die VOB hat er die Prüfung dann ziemlich flott hingekriegt. Dann ließ sich der Bauherr noch fast drei Wochen Zeit und zog vom Rechnungsbetrag noch 10 % ab, als "Sicherheitseinbehalt bis zur Fertigstellung"... Böse

Und dazu wurde vom kompletten Rechnungsbetrag das Skonto berechnet und vom 90%-Betrag abgezogen.

Seither sind Skontier- und Zahlungsfristen mit Datumsangabe auf der Rechnung vermerkt. Den Zusatz über die gesetzliche Regelung spare ich mir, da der Hinweis darauf ja nicht erforderlich ist.

Weiter lege ich jedem Angebot eine VOB/B bei und mache diese beim Werkvertrag zur Vertragsgrundlage. Der Empfang der VOB wird im Werkvertrag noch einmal bestätigt.

Aber mal ehrlich: mittlerweile ist es doch fast wichtiger sich mit allen Rechtslagen auszukennen als saubere, handwerklich einwandfreie und qualitativ hochwertige Arbeit abzuliefern. Jedenfalls habe ich einen Haufen Kollegen um mich rumsitzen, die zwar nicht so supertoll drauf achten, daß die Arbeit okay ist, aber die bekommen Ihre Schäfchen durch die Menge der Aufträge infolge der tieferen Angebotspreise locker ins trockene. Allerdings habe ich einige davon auch schon seit längerer Zeit nicht mehr bei uns in der Gegend arbeiten sehen... Winken

Ich hoffe immer noch auf die "natürliche Auslese"...

_________________
Grüße aus Middlfranggn

Hans


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